
sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
mit Beschluss des Präsidiums des Südbadischen Handballverbandes vom 10.02.2021 musste der ausgesetzte Spielbetrieb der Runde 2020/2021 aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona – Pandemie beendet werden. Auf Basis der politischen Vorgaben zum Mannschaftssport, eines nötigen Vorlaufs vor einer möglichen Wiederaufnahme des Spielbetriebs und des verbleibenden Zeitfensters bis zum Rundenende am 30.06.2021, ist keine andere Vorgehensweise möglich.
Auch am Ende der Spielrunde 2020/2021 wird es keine sportlichen Auf- oder Absteiger in den Spielklassen des Südbadischen Handballverbands geben. Die Spielklasseneinteilung für die Runde 2021/2022 wird in den bekannten Zeitfenstern erfolgen.
Der SHV fokussiert seine Aktivitäten auf die Planungen für die Spielrunde 2021/2022.
Im Bereich der Jugend zielen diese weiterhin auf eine sportliche Qualifikation für die Runde
2021/2022.
Ebenso laufen Überlegungen, wie – sobald der Mannschaftssport wieder zugelassen wird – der Handball in den kommenden Monaten bis zum Beginn der Runde 2021/2022 gefördert werden kann.
Auch für die Ausbildung von C-Trainern und Schiedsrichterneulingen laufen die Planungen.
Der SHV informiert die Vereine sobald hier eine Basis für Entscheidungen gegeben ist, bzw. sobald Zeitleisten klar sind und Anmeldungen erfolgen können.
Wir DANKEN allen Verantwortlichen in den Vereinen, Trainerinnen und Trainern und den Spielerinnen und Spielern für die vielfältigen Aktivitäten, die auf der sozialen Ebene, als auch der sportlichen Ebene umgesetzt wurden! Diese Initiativen werden den Handball auch in Zukunft stärker und fitter machen. Ebenso gilt unser Dank den Sponsoren und Förderern der Vereine für ihre Treue zu den Vereinen. Die Gesundheit aller ist das höchste Gut, wir schauen nach vorne und freuen uns auf die Runde 2021/2022!
Zusammenfassend ergeht für die Spielrunde 2020/2021 folgender allgemein gültiger, an alle Vereine gerichteter
B e s c h e i d:
1. Die Spielrunde 2020/2021 wird für alle Spielklassen im Südbadischen Handballverband für beendet erklärt.
2. Eine Ehrung von Meistern erfolgt nicht.
3. Auf- und Absteiger aus den einzelnen Spielklassen gibt es für die Spielsaison 2020/2021 nicht.
4. Es erfolgt keine Bestrafung für Schiedsrichterfehlstellen für die Spielrunde 2020/2021.
5. Die Verfügung ergeht gebühren- und kostenfrei.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist - soweit der Verein durch die Entscheidung beschwert ist - das Rechtsmittel des gebührenpflichtigen Einspruchs gegeben.
Dieser ist zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Entscheidung (Zugang der Nachricht) gem. § 28 der Satzung des SHV in Verbindung mit den §§ 34 Abs. 1, 39 Abs. 2 RO DHB beim Verbandsschiedsgericht des SHV, Erich Dürrschnabel, Im Mohnfeld 4, 77836 Rheinmünster, schriftlich nach den Erfordernissen des § 37 RO DHB einzulegen.
Eine Kopie des Einspruchs ist an die Geschäftsstelle, z. H. des Präsidenten des SHV, zu senden (§ 37 Abs. 2 RO DHB), die Gebühr des Einspruchs muss bei Eingang des Einspruchs gezahlt sein oder gleichzeitig gezahlt werden (§ 37 Abs. 3 RO). Der Einspruch muss einen Antrag enthalten und formwirksam unterzeichnet sein (§§ 37 Abs. 6,7 RO DHB). Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 38 RO DHB).
Mit sportlichen Grüßen
Alexander Klinkner Präsident SHV